Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie im Jahr 2005 eine Statistik über die Agrarstruktur und den Viehbestand in Österreich erhoben wird. Sie definiert, welche Betriebe einbezogen werden, welche Daten zu erheben sind und wie die Befragungen ablaufen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/4/2005XXII
Umwelt
Europäische Union
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss Erhebungen zur Agrarstruktur und zum Viehbestand für das Jahr 2005 durchführen, um den Verpflichtungen aus EU‑Statistikrichtlinien nachzukommen.
- Statistische Einheiten umfassen landwirtschaftliche Betriebe (≥ 1 ha), Weinbaubetriebe (≥ 25 Ar), Obst‑ und Forstbetriebe (verschiedene Flächengrenzen) sowie Viehhaltungsbetriebe (z. B. ≥ 100 Geflügel).
- Der Stichtag für die Erhebung ist der 1. Dezember 2005; für bestimmte Merkmale gelten abweichende Referenzzeiträume (z. B. Erntejahr 2005, Arbeitskräfte‑Zeitraum 01.12.2004‑30.11.2005).
- Die meisten Erhebungsmerkmale werden als Vollerhebung aus Verwaltungsdaten der Agrarmarkt Austria gewonnen; nicht verfügbare Merkmale werden in einer Stichprobe von rund 40 000 Betrieben erhoben.
Dokumente (PDFs)
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