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Verordnung zur Bestimmung des Straßenverlaufs der S 2 – Abschnitt Umfahrung Süßenbrunn
Verordnung vom 15.11.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den genauen Verlauf der Umfahrung Süßenbrunn der S 2 Wiener Nordrand‑Schnellstraße fest, von km 2,87 bis km 7,40, basierend auf dem Bundesstraßengesetz und einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/15/2005XXII
Umwelt
Verkehr
Baupolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Der Abschnitt Umfahrung Süßenbrunn wird durch die Verordnung festgelegt, basierend auf dem Bundesstraßengesetz und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.
  • Der Streckenverlauf beginnt bei km 2,87 nach der Kreuzung S‑2/Rautenweg, führt über einen Rechtsbogen, unterführt den Bahnhof Breitenlee und endet bei km 7,40 an der Landesgrenze Wien/Niederösterreich.
  • Der Plan ist im Verordnungsplan (Plannummer 233061/91200/402/00V02/SE) im Maßstab 1:2000 einsehbar und wurde von ASFINAG im Oktober 2004 eingereicht.
  • Die schriftlichen Entscheidungsgründe, Umweltprüfungen und weitere Unterlagen liegen beim Bundesministerium für Verkehr sowie bei den Behörden der Stadt Wien, Niederösterreich und der Gemeinde Aderklaa zur öffentlichen Einsicht bereit.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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