Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2006 auf 1,025 fest und bestimmt die Erhöhung der gesetzlichen Pensionen ab dem 1. Jänner 2006.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz11/17/2005XXII
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das ASVG und legt den gesetzlichen Rahmen für die nachfolgenden Anpassungen fest.
- Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2006 wird auf 1,025 festgesetzt.
- Ab dem 1. Jänner 2006 werden die gesetzlichen Pensionen erhöht: Bis zu einer monatlichen Rente von 1 875 Euro wird die Rente mit dem Faktor 1,025 multipliziert; höhere Renten erhalten eine Pauschalerhöhung von 46,88 Euro.
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