<!--[0-->Anpassung der Lohnzuschläge für Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsbeiträge (2006)<!--]-->
Anpassung der Lohnzuschläge für Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsbeiträge (2006)
Verordnung vom 22.11.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert den Lohnzuschlag für Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsbeiträge: Für 2006 beträgt er das 1,3‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivstundenlohns. Die Regelung tritt am 26. Dezember 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/22/2005XXII
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Der Lohnzuschlag wird für das Jahr 2006 auf das 1,3‑fache des um 20 % erhöhten Kollektivstundenlohns festgesetzt.
  • Die neue Fassung der Verordnung gilt ab dem 26. Dezember 2005; für Zeiträume davor bleibt die alte Regelung gültig.
  • Die Änderungen beruhen auf § 21 Abs. 1 und 3 des BUAG, die die Finanzierung der Urlaubs‑ und Abfertigungskasse regeln.
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.