Studienförderung für Studierende an der Konservatorium Wien Privatuniversität
Verordnung vom 22.11.2005Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Studienförderung für Studierende des Konservatorium Wien Privatuniversität: Sie definiert den förderfähigen Personenkreis, legt maximale Förderungszeiträume fest, bestimmt ECTS‑Leistungsnachweise und regelt Rückzahlung bei Nicht‑Erreichen der Mindestpunkte. Die Regelungen gelten ab dem Wintersemester 2005/06.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur11/22/2005XXII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2005
- Studierende, die an einem von der Universität akkreditierten Studiengang am Konservatorium Wien Privatuniversität eingeschrieben sind, erhalten Studienbeihilfen, Fahrtkostenzuschüsse und Versicherungsbeiträge.
- Die maximale Förderungsdauer beträgt sieben Semester für sechs‑Semester‑Bachelorprogramme, neun Semester für acht‑Semester‑Bachelorprogramme und fünf Semester für Masterstudiengänge.
- Studierende müssen mindestens 45 ECTS‑Punkte nach zwei Semestern, 90 nach vier, 135 nach sechs und 180 nach acht erreichen, um die Förderung weiter zu erhalten.
- Erreichen die Studierenden in den ersten beiden Semestern weniger als die Hälfte der geforderten ECTS‑Punkte, muss die erhaltene Studienbeihilfe zurückgezahlt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.