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Studienförderung für Studierende an der Konservatorium Wien Privatuniversität
Verordnung vom 22.11.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Studienförderung für Studierende des Konservatorium Wien Privatuniversität: Sie definiert den förderfähigen Personenkreis, legt maximale Förderungszeiträume fest, bestimmt ECTS‑Leistungsnachweise und regelt Rückzahlung bei Nicht‑Erreichen der Mindestpunkte. Die Regelungen gelten ab dem Wintersemester 2005/06.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur11/22/2005XXII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.10.2005
  • Studierende, die an einem von der Universität akkreditierten Studiengang am Konservatorium Wien Privatuniversität eingeschrieben sind, erhalten Studienbeihilfen, Fahrtkostenzuschüsse und Versicherungsbeiträge.
  • Die maximale Förderungsdauer beträgt sieben Semester für sechs‑Semester‑Bachelorprogramme, neun Semester für acht‑Semester‑Bachelorprogramme und fünf Semester für Masterstudiengänge.
  • Studierende müssen mindestens 45 ECTS‑Punkte nach zwei Semestern, 90 nach vier, 135 nach sechs und 180 nach acht erreichen, um die Förderung weiter zu erhalten.
  • Erreichen die Studierenden in den ersten beiden Semestern weniger als die Hälfte der geforderten ECTS‑Punkte, muss die erhaltene Studienbeihilfe zurückgezahlt werden.
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Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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