Zusammenfassung
Die Psychotropenverordnung wird geändert, indem das Medikament Zolpidem in den Anhang IV aufgenommen wird. Die Änderung erfolgt auf Basis von § 3 Abs. 1 Suchtmittelgesetz.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen2/17/2005XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung wird auf Basis von § 3 Abs. 1 Suchtmittelgesetz geändert.
- Im Anhang, Punkt 2 der Psychotropenverordnung, wird nach Vinylbital der Stoff Zolpidem eingefügt.
- Die Änderungen beziehen sich auf die bereits bestehende Psychotropenverordnung (BGBl. II Nr. 375/1997, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 606/2003).
- Durch die Aufnahme von Zolpidem wird das Medikament künftig den Kontrollen für psychotrope Stoffe unterworfen.
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