Ergänzung der Vergütungsregelung für Öffentlichkeitsarbeit (Verordnung 403/2005)
Verordnung vom 07.12.2005Zusammenfassung
Die Verordnung 403/2005 ergänzt die Vergütungsregelungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst um den Punkt „Öffentlichkeitsarbeit“ und legt fest, dass diese Änderung rückwirkend ab dem 1. September 2005 gilt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/7/2005XXII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Begriff „Öffentlichkeitsarbeit“ als zulässige Tätigkeit, für die eine zusätzliche Vergütung nach § 61b Abs. 3 Gehaltsgesetz gewährt werden kann.
- Der bisherige § 2 wird umbenannt zu Absatz (1) und ein neuer Absatz (2) wird eingefügt, der die rückwirkende Geltung der Änderung zum 1. September 2005 festlegt.
- Die Verordnung tritt rückwirkend am 1. September 2005 in Kraft.
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