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Ergänzung der Vergütungsregelung für Öffentlichkeitsarbeit (Verordnung 403/2005)
Verordnung vom 07.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 403/2005 ergänzt die Vergütungsregelungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst um den Punkt „Öffentlichkeitsarbeit“ und legt fest, dass diese Änderung rückwirkend ab dem 1. September 2005 gilt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/7/2005XXII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Begriff „Öffentlichkeitsarbeit“ als zulässige Tätigkeit, für die eine zusätzliche Vergütung nach § 61b Abs. 3 Gehaltsgesetz gewährt werden kann.
  • Der bisherige § 2 wird umbenannt zu Absatz (1) und ein neuer Absatz (2) wird eingefügt, der die rückwirkende Geltung der Änderung zum 1. September 2005 festlegt.
  • Die Verordnung tritt rückwirkend am 1. September 2005 in Kraft.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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