Zusammenfassung
Die Verordnung 410/2005 ändert die österreichische Suchtgiftverordnung: Sie fügt einen Hinweis für Substitutionsbehandlung hinzu, verschärft Ein‑ und Ausfuhrbestimmungen, richtet ein vereinfachtes Verfahren für das UN‑Suchtstofflabor ein, etabliert das Bundeskriminalamt als Kontaktstelle für den EU‑Probenaustausch und lässt alte Formblätter zum Jahresende 2005 verfallen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/13/2005XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ein neuer Vermerk „zur Substitutionsbehandlung“ muss bei bestimmten Suchtgift‑Verschreibungen angegeben werden.
- Ein‑ und Ausfuhr von Suchtgiften ist nur mit einer Bewilligung des Bundesministers für Gesundheit und Frauen erlaubt; die Durchfuhr ist nur zulässig, wenn das Exportland ebenfalls eine Bewilligung erteilt hat.
- Bei Zubereitungen müssen Angaben zu Zulassungsnummer, Packungsgröße, Nettogewicht und Suchtgiftgehalt gemacht werden; bei Bulkware ist das Nettogewicht und der Gehalt pro Stück anzugeben.
- Die gleichen Angaben wie in § 26 gelten zusätzlich für die Kennzeichnung von Suchtgift‑Zubereitungen.
Dokumente (PDFs)
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