Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel
Verordnung vom 16.12.2005Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet alle Geflügelhalter, ihre Bestände innerhalb einer Woche zu melden und legt in Risikogebieten strenge Trennungs‑ und Zäunungsauflagen fest, um die Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu verhindern.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/16/2005XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Alle Geflügel‑ und Vogelhalter müssen ihre Bestände innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Haltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden, entweder schriftlich oder über ein Online‑Formular.
- Veranstaltungen, bei denen Vögel gezeigt, gehandelt oder getauscht werden (Märkte, Ausstellungen, Wettkämpfe), müssen mindestens eine Woche vorher mit Angabe von Ort, Zeit und Art der Vögel gemeldet werden.
- In den Risikogebieten nach Anhang A müssen Enten und Gänse von anderem Hausgeflügel getrennt werden, sodass kein direkter oder indirekter Kontakt möglich ist.
- Fütterung und Tränkung dürfen nur in geschützten Ställen oder Unterständen erfolgen, Ausläufe müssen gegen Wildvögel gesichert und Wasserbecken so abgeschirmt sein, dass kein Kontakt zu Hausgeflügel entsteht.
Dokumente (PDFs)
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