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Änderung der Verordnung für die Justizanstalt St. Pölten
Verordnung vom 20.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 ändert die Regelung zur Justizanstalt St. Pölten, damit die Flexibilisierungsklausel wirksam wird und definiert Ziele, Aufgaben sowie ein Budget von rund 5 Mio. € jährlich.
Bundesministerium für Justiz12/20/2005XXII
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Die Anstalt führt Strafvollzug für männliche Insassen mit maximal 18 Monaten Haftzeit und für jugendliche männliche Insassen mit maximal 6 Monaten durch.
  • Die Verordnung wird auf Grundlage der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes erlassen, um die Flexibilisierungsklausel in der Justizanstalt zu verankern.
  • Finanziell ist ein Kosten‑pro‑Hafttag‑Ziel von maximal 45,9 € festgelegt; das Jahresbudget liegt bei etwa 5 Mio. €.
  • Managementziele umfassen die Stabilisierung des Budgets, die bessere Nutzung von Personalkapazitäten und die Erhöhung der Einnahmen aus Vollzugskosten.
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Gastinger Karin, Mag.

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