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Gleichstellung von Bewilligungsverfahren für Seilbahnanlagen und mobile Behandlungsanlagen
Verordnung vom 18.02.2005

Zusammenfassung

Die 2005 erlassene Verordnung stellt bestimmte Bewilligungsverfahren – für Seilbahnanlagen und mobile Behandlungsanlagen – den Verfahren des Arbeitnehmerschutzgesetzes gleich, um einheitliche Standards zu schaffen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/18/2005XXII
Umwelt
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Bewilligungsverfahren für genehmigungspflichtige Seilbahnanlagen werden den Verfahren des § 93 Abs. 1 ASchG gleichgestellt.
  • Verfahren zur Bewilligung von Einrichtungen und Arbeitsmitteln nach dem Seilbahngesetz werden den Verfahren des § 94 Abs. 1 ASchG gleichgestellt.
  • Verfahren zur Genehmigung mobiler Behandlungsanlagen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz werden ebenfalls den Verfahren des § 94 Abs. 1 ASchG gleichgestellt.
  • Die Verordnung wurde im Einvernehmen mit den Ministerien für Verkehr, Innovation und Technologie sowie Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erlassen.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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