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Änderung der Verordnung zur Organisation und Finanzierung der Justizanstalt Leoben
Verordnung vom 20.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 430/2005 ändert die Regelungen für die Justizanstalt Leoben, legt strategische Ziele, Vollzugsaufgaben und ein detailliertes Finanz- und Personalbudget fest.
Bundesministerium für Justiz12/20/2005XXII
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird im Einvernehmen mit dem Finanzminister geändert, um die Flexibilisierungsklausel für die Justizanstalt Leoben anzuwenden.
  • Die Anstaltsorganisation wird nach § 2 der Sprengelverordnung strukturiert, wobei die Vollzugsaufgaben klar definiert sind.
  • Es werden Maßnahmen nach § 21 Abs. 2 und § 22 StGB für geistig abnorme bzw. entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher festgelegt.
  • Die strategischen Ziele umfassen die Durchführung des Strafvollzugs, die Einhaltung der Budgetvorgaben und die Verbesserung der Vollzugsqualität.
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Gastinger Karin, Mag.

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