Zusammenfassung
Die Verordnung definiert, wann das Einziehen von Steuern als unbillig gilt – sowohl aus persönlicher als auch aus sachlicher Sicht – und schützt damit Steuerpflichtige vor übermäßiger finanzieller Belastung.Bundesministerium für Finanzen12/20/2005XXII
Steuerwesen
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 20.12.2005
- Die Verordnung legt fest, wann das Einziehen von Abgaben als unbillig gilt, damit Steuerpflichtige vor übermäßiger Belastung geschützt werden.
- Persönliche Unbilligkeit liegt vor, wenn die Steuerzahlung die Existenz des Schuldners gefährden würde oder nur durch den Verkauf von Vermögen möglich wäre.
- Sachliche Unbilligkeit entsteht, wenn die Forderung im Widerspruch zu Entscheidungen des Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshofs steht oder zu einer Doppelbesteuerung führt.
- Die Regelungen beziehen sich sowohl auf einzelne Personen als auch auf Unternehmen und andere Steuerpflichtige.
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