Ergänzung von Gemeinden für den Studienort Puch bei Hallein (Verordnung 445/2005)
Verordnung vom 23.12.2005Zusammenfassung
Die Verordnung 445/2005 ergänzt die Liste der Gemeinden, die einem Studienort gleichzusetzen sind, indem sie Puch bei Hallein sowie eine Gruppe benachbarter Gemeinden für das Studienjahr 2005/06 hinzufügt und die bisherige Paragraphenstruktur anpasst.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/23/2005XXII
Bildung
Schwerpunkte
- In § 7 wird die Gemeinde "Puch bei Hallein" in die Liste der nach dem Studienförderungsgesetz gleichzusetzenden Gemeinden aufgenommen.
- Nach § 42 wird ein neuer § 43 eingefügt, der für den Studienort Puch bei Hallein die Gemeinden Adnet, Anif, Bad Vigaun, Elsbethen, Golling an der Salzach, Grödig, Hallein, Kuchl, Oberalm, Salzburg und Wals‑Siezenheim als gleichzusetzen definiert.
- Der bisherige § 43 wird umbenannt zu § 44, sodass die neue Regelung klar getrennt von der alten bleibt.
- Ein neuer Absatz 6 zu § 44 legt fest, dass die neue Regelung erstmals für Anträge von Studierenden im Studienjahr 2005/06 gilt.
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