Durchführungsverordnung zum Fremdenpolizeigesetz 2005 – Visa‑ und Passregelungen
Verordnung vom 27.12.2005Zusammenfassung
Die Durchführungsverordnung zum Fremdenpolizeigesetz 2005 regelt, an welchen Grenzstellen Visa ausgestellt werden dürfen, erleichtert den Grenzübertritt von EU‑Schulgruppen ohne Pass und definiert Transitvisa‑Pflichten sowie Ausnahmen für Diplomaten und Hilfspersonal.Bundesministerium für Inneres12/27/2005XXII
Verwaltungsorganisation
Grenz- und Einwanderungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2006
- Die zuständigen Behörden dürfen Visa an den in der Verordnung aufgelisteten Grenzübergangsstellen erteilen.
- Schülergruppen aus anderen EU‑Mitgliedstaaten benötigen für Kurzaufenthalte oder Durchreisen keinen Reisepass, wenn sie von einer Lehrkraft begleitet werden und die erforderlichen Nachweise vorlegen.
- Staatsangehörige bestimmter Drittstaaten benötigen für den Flugtransit ein Transitvisum, es sei denn, sie besitzen bereits ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel aus einem der genannten Ausnahmeländer.
- Für Diplomaten, Hilfspersonal bei Rettungsflügen und bestimmte andere Personengruppen entfällt die Pflicht zum Sichtvermerk im Visum.
Dokumente (PDFs)
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