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Akkreditierung der AUVA‑Prüfstelle zur Zertifizierung von Sicherheitsfachkräften
Verordnung vom 28.12.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung akkreditiert die AUVA‑Prüfstelle in Wien, Personen nach EN ISO/IEC 17024 zu zertifizieren und damit Sicherheitsfachkräfte, vor allem für den untertägigen Bergbau, zu befähigen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/28/2005XXII
Sicherheit
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Die AUVA wird als akkreditierte Stelle benannt, die Personen nach dem internationalen Standard EN ISO/IEC 17024 zertifizieren darf.
  • Sie darf Sicherheitsfachkräfte zertifizieren, insbesondere für den untertägigen Bergbau, basierend auf der Fachausbildungs‑ und Untertage‑Verordnung.
  • Die Zertifizierungsbefugnis gilt nur in Bereichen, die Bundeskompetenz haben und nicht bereits durch andere Bundesgesetze geregelt sind.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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