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KWK‑Zuschlagsverordnung 2006 – Einführung eines Stromzuschlags von 0,07 Cent/kWh
Verordnung vom 28.12.2005

Zusammenfassung

Die KWK‑Zuschlagsverordnung 2006 legt einen einmaligen Zuschlag von 0,07 Cent/kWh für alle an Endverbraucher abgegebenen Strommengen im Jahr 2006 fest und tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/28/2005XXII
Umwelt
Energie

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2006
  • Ein KWK‑Zuschlag von 0,07 Cent pro kWh wird für das Kalenderjahr 2006 festgesetzt.
  • Der Zuschlag gilt für jede an Endverbraucher abgegebene Strommenge im Jahr 2006.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und gilt für das gesamte Kalenderjahr.
  • Die Rechtsgrundlage ist das Ökostromgesetz, das die Festsetzung von KWK‑Zuschlägen erlaubt.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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