Zusammenfassung
Die Verordnung 8. Änderung der Milch‑Garantiemengen‑Verordnung von 1999 legt neue Zuteilungs‑ und Meldevorschriften für Milcherzeuger fest, insbesondere in Grenz‑ und Almbereichen, und definiert detaillierte Fristen und Berechnungsregeln.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/28/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Einführung neuer Zuteilungsregelungen für Milcherzeuger in Grenzgebieten (Kleinwalsertal, Jungholz) und Almbereichen (Kallbrunn, Kammerling).
- Festlegung von Antragsfristen: Anträge bis 10. März 2005 einreichen, Prüfung bis 17. März 2005; weitere Fristen für Umwandlungen und Übertragungen bis 31. März 2005.
- Umrechnung von Milch‑Litern in Kilogramm mit Faktor 1,025 und kaufmännisches Runden auf ganze Kilogramm.
- Umfassende Meldepflichten des Abnehmers an die AMA (Name, Betriebs‑Nr., Referenzmenge, Fettgehalt, Anlieferungs‑ und Fetteinheiten, Über‑/Unterschreitungen etc.) innerhalb von 45 Tagen nach Ablauf jedes Zwölfmonatszeitraums.
Dokumente (PDFs)
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