Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die jährliche Zahlung von 500 000 Schilling an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag auf, weil keine berechtigten Empfänger mehr existieren.Bundesministerium für Justiz2/28/2005XXII
Berufsverband
Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die jährliche Zahlung von 500 000 S an den Rechtsanwaltskammertag auf.
- Die Zahlung war für ehemalige im Ausland lebende Rechtsanwälte und ihre Hinterbliebenen gedacht, die vor dem 1. Juli 1927 eingetragen waren und keinen Sozialversicherungsanspruch haben.
- Da es keine Anspruchsberechtigten mehr gibt, wird die Zahlung als nicht mehr nötig erachtet.
- Die Aufhebung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28. Februar 2005 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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