Bestimmung des Straßenverlaufs der A12 Inntal‑Autobahn – Roppener Tunnel (2. Röhre)
Verordnung vom 12.01.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt den genauen Verlauf der zweiten Talröhre des Roppener Tunnels auf der A12 fest. Sie definiert die Strecke von AB‑km 125,7 bis AB‑km 131,6 und verweist auf den Verordnungsplan RT2R‑1028‑00‑00.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/12/2005XXII
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Bundesstraßengesetz, um den neuen Straßenabschnitt rechtlich zu begründen.
- Auf den festgelegten Abschnitt findet § 15 BStG Anwendung, wodurch er zum Bundesstraßenbaugebiet erklärt wird.
- Der neue Tunnelabschnitt beginnt bei AB‑km 125,7 und endet bei AB‑km 131,6, also über etwa 5,9 Kilometer Strecke.
- Alle Planunterlagen (Verordnungsplan RT2R‑1028‑00‑00) sowie die Entscheidungsbegründung liegen beim Bundesministerium für Verkehr, bei der Tiroler Landesregierung und den betroffenen Gemeinden zur öffentlichen Einsicht.
Dokumente (PDFs)
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