<!--[0-->Verordnung über Bezeichnungen und akademische Grade für Verkehrssicherheits‑Lehrgänge (2005‑2010)<!--]-->
Verordnung über Bezeichnungen und akademische Grade für Verkehrssicherheits‑Lehrgänge (2005‑2010)
Verordnung vom 18.03.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der Hubert‑Ebner‑Privatstiftung, mehrere Verkehrssicherheits‑Lehrgänge als lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Absolvent*innen akademische Titel (MBA, MSc, MA) sowie die Bezeichnung „Akademischer Verkehrssicherheitsmanager“ zu verleihen. Gültig vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/18/2005XXII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Hubert‑Ebner‑Privatstiftung darf den Lehrgang „Verkehrssicherheitsmanagement“ als lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Der wissenschaftliche Leiter des Master‑Lehrgangs Traffic Safety Management kann den akademischen Grad „Master of Business Administration (Traffic Safety Management)“, abgekürzt MBA, verleihen.
  • Der wissenschaftliche Leiter des Master‑Lehrgangs Traffic Safety Engineering kann den akademischen Grad „Master of Science (Traffic Safety Engineering)“, abgekürzt MSc, verleihen.
  • Der wissenschaftliche Leiter des Master‑Lehrgangs Traffic Safety Education kann den akademischen Grad „Master of Arts (Traffic Safety Education)“, abgekürzt MA, verleihen.
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Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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