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Bestimmung des Straßenverlaufs der S 35 Brucker Schnellstraße (Stausee Zlatten – Mautstatt)
Verordnung vom 23.03.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Streckenverlauf der S 35 Brucker Schnellstraße von Stausee Zlatten nach Mautstatt fest, inklusive zweier Tunnel um das Wehr des Stausees und die Ortschaft Kirchdorf zu umgehen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/23/2005XXII
Umwelt
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Bundesstraßengesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz als rechtliche Grundlage für den neuen Streckenabschnitt.
  • Der neue Straßenverlauf beginnt bei Kilometer 4,040 der bestehenden S 35, verläuft südlich am Stausee Zlatten und nutzt zwei Tunnel (Kaltenbach‑Tunnel und Kirchdorf‑Tunnel), um kritische Stellen zu umgehen.
  • An der Halbanschlussstelle Kirchdorf Nord wird die Verbindung zum Landesstraßennetz hergestellt; die Auffahrts‑ und Abfahrtsrampe liegen zwischen den beiden Tunneln.
  • Der Verordnungsplan (Plannummer 991382/K267/0‑435//S2E) im Maßstab 1:2000 sowie die zugehörigen Projektunterlagen und Beilagen können beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in Wien, bei der steiermärkischen Landesregierung und im Gemeindeamt Pernegg an der Mur öffentlich eingesehen werden.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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