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Limit‑Verordnung 2005/06 – Höchstbeträge für Schulbücher
Verordnung vom 24.03.2005

Zusammenfassung

Die Limit‑Verordnung 2005/06 legt für das Schuljahr 2005/06 Höchstbeträge pro Schüler und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern fest und definiert Sonderregelungen für digitale Lernmittel, zweisprachige Schulen sowie besondere Förderbedarfe.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz3/24/2005XXII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.09.2005
  • Festlegung von Höchstbeträgen pro Schüler für jede Schulform, z. B. 38,01 € für Volksschulen (Grundschulen) und 84,46 € für Hauptschulen.
  • Für SbX‑Bestellungen gelten prozentuale Obergrenzen: bis zu 11,5 % in den Schulformen 0300, 1000 und Steirische Realschulen; bis zu 9,27 % in den Schulformen 3600, 3730, 4600 und 4710.
  • Für SbX‑Religion (religionsbezogene Internet‑Anwendungen) dürfen maximal 11 % des jeweiligen Religions‑Limits verwendet werden.
  • Lehrmittel eigener Wahl dürfen bis zu 15 % des jeweiligen Höchstbetrags (Spalte 3) zusätzlich angeschafft werden, solange der Gesamtbetrag das Limit nicht überschreitet.
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Haubner Ursula

BZÖ

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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