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Zuschlag zum Lohn für die Winterfeiertagsregelung (Bauarbeiter)
Verordnung vom 08.04.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Lohnzuschlag von 1,2 × des um 20 % erhöhten Stundenlohns für Bauarbeiter im Winter fest und gilt vom 28. März 2005 bis Ende November 2005.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/8/2005XXII
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 28.03.2005 Außer Kraft ab 30.11.2005
  • Der Zuschlag beträgt das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
  • Die Verordnung basiert auf § 13k Abs. 4 des BUAG.
  • Die Regelung tritt am 28. März 2005 in Kraft.
  • Der Zuschlag gilt für die Zeiträume von April bis November 2005 (Kalenderwochen des ersten Tages eines Monats und die folgenden vollen Wochen).
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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