Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Lohnzuschlag von 1,2 × des um 20 % erhöhten Stundenlohns für Bauarbeiter im Winter fest und gilt vom 28. März 2005 bis Ende November 2005.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/8/2005XXII
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 28.03.2005 Außer Kraft ab 30.11.2005
- Der Zuschlag beträgt das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
- Die Verordnung basiert auf § 13k Abs. 4 des BUAG.
- Die Regelung tritt am 28. März 2005 in Kraft.
- Der Zuschlag gilt für die Zeiträume von April bis November 2005 (Kalenderwochen des ersten Tages eines Monats und die folgenden vollen Wochen).
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