Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Durchführung von EU‑Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich, definiert Förderungen wie Prämien und Beihilfen und legt das Antragsverfahren fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/14/2005XXII
Umwelt
Finanzwesen
Land- und Forstwirtschaft
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass alle Maßnahmen im Weinbereich auf EU‑Rechtsakten basieren.
- Anträge für Rodungsprämien müssen über ein spezielles Formblatt bei der zuständigen Katasterstelle eingereicht werden.
- Die Berechnung der durchschnittlichen Produktionskapazität erfolgt anhand der Erträge der letzten fünf Wirtschaftsjahre, wobei extreme Ernteausfälle ausgenommen werden.
- Die Prämienhöhe richtet sich nach den Beträgen, die in der EU‑Verordnung (EG) Nr. 1227/2000 festgelegt sind.
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