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Änderung von Bezeichnungen und Fristen für Lehrgänge der Wirtschaftskammer
Verordnung vom 15.04.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 99/2005 passt Namen und Fristen mehrerer früherer Verordnungen an: Das Wirtschaftsförderungsinstitut wird korrekt benannt und die alten Termine werden auf den 31. Dezember 2010 verschoben.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur4/15/2005XXII
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Im Titel aller betroffenen Verordnungen wird die Wortfolge „Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich“ durch „Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich“ ersetzt.
  • In § 1 aller betroffenen Verordnungen wird ebenfalls die Wortfolge „Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich“ durch „Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich“ ersetzt.
  • In § 4 der Verordnungen BGBl. II Nr. 156/2002, 157/2002, 75/2002, 76/2002, 84/2002 und 85/2002 wird das Datum „30. April 2006“ bzw. „28. Februar 2006“ durch den 31. Dezember 2010 ersetzt.
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Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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