Zusammenfassung
Im Januar 2006 wurde die Verordnung zu anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten und die Absonderungsverordnung geändert, um Vogelgrippe‑Infektionen als meldepflichtige Erkrankungen aufzunehmen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/13/2006XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 13.01.2006
- Die Verordnung wird ergänzt um die Meldung von Vogelgrippe‑Infektionen (Influenza A/H5N1 und andere avian‑influenza Viren).
- In den bestehenden Ziffern 7 und 8 wird das Wort „und“ am Ende von Z 7 durch ein Komma ersetzt und der Punkt am Ende von Z 8 durch das Wort „und“ ersetzt.
- Der erste Satz von § 4 der Absonderungsverordnung wird um den Zusatz „und Influenzainfektion mit dem Virus A/H5N1 oder einem anderen Vogelgrippevirus.“ erweitert.
- Die Änderungen stützen sich auf die Befugnisse aus dem Epidemiegesetz 1950 (§ 1 Abs. 2 und § 7 Abs. 1).
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