3. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 – Festlegung von Schutz‑ und Überwachungszonen
Verordnung vom 06.03.2006Zusammenfassung
Die 3. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 legt neue Schutzzonen und Überwachungszonen in mehreren österreichischen Bundesländern fest, um bei Verdachtsfällen von Geflügelpest rasch reagieren zu können. Die Verordnung tritt am 3. März 2006 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/6/2006XXII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt die bisherigen Anhänge der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 durch neue Anlagen, die die aktuelle Regelung zu Schutz- und Überwachungszonen enthalten.
- Acht Schutzzonen (1‑8) werden definiert; sie gelten ab 18. Februar 2006, 22. Februar 2006, 25. Februar 2006 bzw. 4. März 2006, je nach Zone.
- Für jede Schutzzone werden die betroffenen Gemeinden und Katastralgemeinden in den Bundesländern Steiermark, Wien, Niederösterreich und Vorarlberg aufgelistet.
- Acht Überwachungszonen (1‑8) umgeben die Schutzzonen; sie gelten ebenfalls ab 18. Februar 2006 bzw. 4. März 2006 und decken weitere benachbarte Gemeinden ab.
Dokumente (PDFs)
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