Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Zuteilung von Referenzmengen für Milcherzeuger in den Jahren 2006‑2009. Sie legt fest, welche Mengen aus der staatlichen Reserve verfügbar sind, wer anspruchsberechtigt ist und wie die Vergabe erfolgt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/9/2006XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Für die Jahre 2006/07 bis 2008/09 stehen insgesamt 20 000 t bzw. jeweils 13 000 t Anlieferungs‑Referenzmengen aus der staatlichen Reserve zur Verfügung.
- Anspruchsberechtigt sind Milcherzeuger, die im Vorjahr Milch geliefert haben, keine Übertragung von Referenzmengen gem. § 8 MGV 1999 gemeldet haben und zum Stichtag 1. April über eine Referenzmenge verfügen.
- Die Anträge müssen bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Landwirtschaftskammer eingereicht werden; verspätete Anträge gelten nur für die nächsten Zuteilungszeiträume.
- Überträgt ein Betrieb seine Referenzmenge, wird die zugeteilte Menge wieder zur Reserve zurückgeführt; bei einer Meldung zwischen Antragstellung und Datenabzug ist der Betrieb von der Zuteilung ausgeschlossen.
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