Änderung der Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung 2006 – neue Schutz‑ und Überwachungszonen
Verordnung vom 09.03.2006Zusammenfassung
Die Verordnung ersetzt die bisherigen Anhänge der Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung 2006 und führt neue Schutzzonen sowie Überwachungszonen mit konkreten Gemeinden ein. Sie tritt am 9. März 2006 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/9/2006XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz und ermöglicht damit die Einführung neuer Schutz‑ und Überwachungszonen.
- Die bisherigen Anhänge der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 werden durch die neuen Anhänge dieser Verordnung ersetzt.
- Die Verordnung tritt am 9. März 2006 in Kraft.
- Schutzzone 1, 3, 4, 5, 6 und 7 werden ab dem 18. Februar 2006 bzw. ab dem 22.–25. Februar 2006 bzw. am 4. März 2006 wirksam; Schutzzone 2 wird am 9. März 2006 aufgehoben.
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