5. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 – neue Schutz‑ und Überwachungszonen
Verordnung vom 13.03.2006Zusammenfassung
Die 5. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 ersetzt die alten Anhänge, definiert neue Schutzzonen und Überwachungszonen in mehreren Bundesländern und tritt am 10. März 2006 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/13/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die bisherigen Anhänge der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung werden durch die neuen Anhänge dieser Verordnung ersetzt.
- Die Verordnung tritt am 10. März 2006 in Kraft.
- Neue Schutzzonen 4 bis 10 werden definiert; sie gelten ab den jeweiligen Anfangsdaten im Februar bzw. März 2006 und umfassen bestimmte Gemeinden und Katastralgemeinden in Niederösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Oberösterreich.
- Überwachungszonen 1 bis 10 werden festgelegt; sie dienen der verstärkten Beobachtung von Wildvögeln und beginnen ebenfalls im Februar/März 2006. Zone 2 wird bereits am 9. März 2006 aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
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