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Änderung der Lebens‑ und Sozialberatungs‑Verordnung (2006)
Verordnung vom 14.03.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung 112/2006 ändert die Lebens‑ und Sozialberatungs‑Verordnung, um Formulierungen zu präzisieren, Verweise zu aktualisieren und strengere Qualifikations‑ sowie Genehmigungsanforderungen für Ausbilder und Ausbildungsstätten einzuführen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/14/2006XXII
Gesundheit
Berufsverband

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „bei einer zertifizierten Ausbildungseinrichtung“ wird aus der ersten Ziffer des ersten Paragraphen gestrichen.
  • Verweise auf § 4 Abs. 2 werden durch Verweise auf § 4 Abs. 3 ersetzt.
  • Neue Qualifikationsvorgaben für Ausbilder: mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, mindestens 16 Weiterbildungsstunden pro Jahr und je nach Tätigkeit (z. B. Psychiater, Psychologe) weitere spezifische Voraussetzungen.
  • Ein Lehrgang muss an einer Ausbildungsstätte stattfinden, deren Kursangebot von der beim Allgemeinen Fachverband des Gewerbes eingerichteten Zertifizierungsstelle genehmigt wurde.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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