Zusammenfassung
Die Verordnung 112/2006 ändert die Lebens‑ und Sozialberatungs‑Verordnung, um Formulierungen zu präzisieren, Verweise zu aktualisieren und strengere Qualifikations‑ sowie Genehmigungsanforderungen für Ausbilder und Ausbildungsstätten einzuführen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/14/2006XXII
Gesundheit
Berufsverband
Schwerpunkte
- Der Ausdruck „bei einer zertifizierten Ausbildungseinrichtung“ wird aus der ersten Ziffer des ersten Paragraphen gestrichen.
- Verweise auf § 4 Abs. 2 werden durch Verweise auf § 4 Abs. 3 ersetzt.
- Neue Qualifikationsvorgaben für Ausbilder: mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, mindestens 16 Weiterbildungsstunden pro Jahr und je nach Tätigkeit (z. B. Psychiater, Psychologe) weitere spezifische Voraussetzungen.
- Ein Lehrgang muss an einer Ausbildungsstätte stattfinden, deren Kursangebot von der beim Allgemeinen Fachverband des Gewerbes eingerichteten Zertifizierungsstelle genehmigt wurde.
Dokumente (PDFs)
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