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Übertragung von Luftfahrt‑Verwaltungsaufgaben an den Österreichischen Aero Club (2006)
Verordnung vom 17.01.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 überträgt dem Österreichischen Aero Club zahlreiche administrative Aufgaben im Luftfahrtbereich, aktualisiert gesetzliche Bezüge und legt ein Inkrafttreten zum 20. Jänner 2006 fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/17/2006XXII
Luftfahrt
Transport
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Im Titel wird die Wortfolge „(ÖAeC‑Zuständigkeitsverordnung – ÖAeCVO)“ ergänzt.
  • Der § 1 überträgt dem Österreichischen Aero Club umfassende Zuständigkeiten, darunter die Ausstellung von Flugschüler‑ und Piloten‑Ausweisen, die Anerkennung ausländischer Zertifikate, die Führung des Luftfahrzeugregisters und die Erteilung von Prüfungs‑ und Betriebsbewilligungen.
  • Die in Abs. 1 genannten Punkte (12, 18‑20) bleiben von der Übertragung unberührt.
  • Kopien von Nachprüfungs‑ und Verwendungsbescheinigungen müssen unverzüglich an die Austro Control GmbH übermittelt werden.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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