Zusammenfassung
Die 6. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung legt neue Schutzzonen und Überwachungszonen fest, hebt einige alte Zonen auf und tritt am 18. März 2006 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/17/2006XXII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 18.03.2006
- Die bestehenden Anhänge der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung werden durch neue Anhänge ersetzt.
- Schutzzone 1 bis 4 werden zwischen dem 9. März 2006 und dem 17. März 2006 aufgehoben, sodass dort keine besonderen Beschränkungen mehr gelten.
- Neue Schutzzonen 5‑11 werden ab dem 22. Februar 2006 bzw. später eingerichtet und umfassen zahlreiche Gemeinden und Katastralgemeinden in den Bundesländern Steiermark, Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich und Tirol.
- Zusätzlich werden Überwachungszonen 1‑11 definiert, die ab dem 18. Februar 2006 bzw. später gelten und ebenfalls zahlreiche Gemeinden und Stadtbezirke umfassen.
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