Zusammenfassung
Die 9. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung legt neue Schutzzonen und Überwachungszonen fest und definiert deren Aufhebung bzw. Inkrafttreten im März 2006.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/27/2006XXII
Gesundheit
Tierschutz
Landwirtschaft
Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt die bisherigen Anhänge der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung durch neue Anlagen, die die aktuelle Geflügelpestsituation abbilden.
- Die Verordnung tritt am 24. März 2006 in Kraft.
- Die Schutzzonen 1‑8 werden zwischen dem 9. März 2006 und dem 25. März 2006 aufgehoben, je nach Zone zu den genannten Daten.
- Neue Schutzzonen 9‑15 werden ab dem 10. März bis zum 25. März 2006 eingerichtet und umfassen genaue Gebiete in Oberösterreich, Niederösterreich, Tirol, Wien und anderen Bundesländern, definiert durch Katastralgemeinden und einen Radius von 3 km um festgelegte Punkte.
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