Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die Gefährdungsbereiche der vier genannten Munitionslager auf und tritt am 1. April 2006 in Kraft. Gleichzeitig wird die alte Verordnung für das Lager Pinkafeld vom 7. Juli 1982 zum 31. März 2006 außer Kraft gesetzt.Bundesministerium für Landesverteidigung3/31/2006XXII
Verteidigung
Schwerpunkte
- Die Gefährdungsbereiche rund um die Munitionslager Haschendorf, Pinkafeld, Siegersdorf und Untereggendorf werden aufgehoben.
- Die Verordnung tritt am 1. April 2006 in Kraft.
- Die frühere Verordnung vom 7. Juli 1982 über das Munitionslager Pinkafeld verliert mit Ablauf des 31. März 2006 ihre Gültigkeit.
- Die rechtliche Grundlage für die Aufhebung bildet das Munitionslagergesetz 2003, insbesondere §§ 6 Abs. 5 und 19.
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