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Festlegung des Trassenverlaufs Aich‑Althofen/Drau für die Koralmbahn
Verordnung vom 04.04.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt den genauen Verlauf der Koralmbahn‑Strecke Aich–Althofen/Drau, inklusive Tunnel, Brücken und Grünbrücken, und legt das Baugebiet in den betroffenen Gemeinden fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/4/2006XXII
Umwelt
Verkehr
Energie
Baupolitik
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Trassenverlauf des Abschnitts Aich‑Althofen/Drau wird festgelegt; er umfasst Tunnel, Brücken und Grünbrücken, um die Strecke durch die Gemeinden Bleiburg, Feistritz, Eberndorf u. a. zu führen.
  • Der Geländestreifen (Baugebiet) wird in den Katasterplänen der betroffenen Gemeinden und Behörden ausgewiesen.
  • Im Planungsabschnitt ist ein Überholbahnhof zwischen km 16,2 und km 18,1 vorgesehen, von dem die einspurige Bleiburger Schleife abzweigt.
  • Die Verordnung berücksichtigt die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung, inklusive Umweltverträglichkeitsgutachten und öffentlicher Erörterung.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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