Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Lehrberuf Elektronik mit einer 3,5‑jährigen Ausbildungsdauer, zwei Schwerpunkten und detaillierten Prüfungsanforderungen fest. Sie definiert das Berufsprofil, die Lerninhalte pro Lehrjahr und enthält Übergangsbestimmungen für bereits ausgebildete Lernende.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/10/2006XXII
Bildung
Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf "Elektronik" wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingeführt; er hat die beiden Schwerpunkte Angewandte Elektronik und Mikrotechnik, von denen mindestens einer im Betrieb vermittelt werden muss.
- Das Berufsprofil definiert, welche Tätigkeiten die Lernenden selbstständig ausführen können, z. B. Schaltungen herstellen, Messungen durchführen und Kundenberatung leisten.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem praktischen Teil (Arbeitsprobe und Fachgespräch) und einem theoretischen Teil (schriftliche Prüfungen in Elektronik, Steuer‑ und Regeltechnik, angewandter Mathematik und Fachzeichnen).
- Übergangsbestimmungen erlauben Lernenden, die bereits vor dem 31. März 2006 ausgebildet wurden, die Ausbildung bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit fortzusetzen und bis ein Jahr nach Ablauf der Lehrzeit zur Abschlussprüfung anzutreten.
Dokumente (PDFs)
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