Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2006 die Höhe der Bezüge von Soldaten fest – inklusive Grundbetrag, Dienstgradzulagen, Prämien und Einsatzvergütungen – und hebt damit die vorherige Regelung auf.Bundesministerium für Landesverteidigung1/17/2006XXII
Militär
Bezahlung
Verteidigung
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt verschiedene Bezüge fest, darunter Grundbetrag, Dienstgradzulagen und Prämien, die nach Rang und Einsatzart gestaffelt sind.
- Die festgelegten Bezüge gelten ab dem 1. Jänner 2006.
- Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird die frühere Verordnung BGBl. II Nr. 253/2005 aufgehoben.
- Die Grundvergütung beträgt 90,07 €, während die Erfolgsprämie 403,15 € und die Monatsprämie 673,75 € ausmachen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.