Zusammenfassung
Die Verordnung von 2006 legt die dreijährige Ausbildung zum Facharbeiter Sonnenschutztechnik fest, definiert das Berufsprofil und regelt die Prüfungsmodalitäten.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/10/2006XXII
Umwelt
Bildung
Sicherheit
Berufsausbildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Sonnenschutztechnik wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet.
- Das Berufsprofil umfasst zwölf Tätigkeitsfelder, z. B. das Einrichten von Arbeitsplätzen, das Lesen technischer Unterlagen und das Kundenberatungs‑ sowie Sicherheitsverhalten.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung, wobei die praktische Arbeit in eine sonnenschutztechnische und eine elektrotechnische Prüfarbeit unterteilt ist.
- Die Verordnung tritt am 1. April 2006 in Kraft; die bisherige Ausbildungsordnung verliert am 31. März 2006 ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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