12. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 – Aufhebung von Schutzzonen und Einführung neuer Überwachungszonen
Verordnung vom 11.04.2006Zusammenfassung
Die 12. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 ersetzt alte Anhänge, hebt zahlreiche Schutzzonen auf und legt neue Überwachungszonen rund um verschiedene Gemeinden fest; die Regelung gilt ab dem 10. April 2006.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/11/2006XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die bisherigen Anhänge der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 werden durch neue Anhänge dieser Verordnung ersetzt.
- Die Verordnung tritt am 10. April 2006 in Kraft.
- Mehrere bestehende Schutzzonen (1‑8, 10‑16) werden zwischen dem 9. März und 31. März 2006 aufgehoben, wodurch betroffene Betriebe von den früheren Beschränkungen befreit werden.
- Neue Überwachungszonen (1‑25) werden definiert; sie umfassen rund um bestimmte Gemeinden in Oberösterreich, Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg Gebiete innerhalb von 3 km bzw. 10 km Radius, die ab dem jeweiligen Datum (9.–25. März 2006) gelten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.