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Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung – Aufhebung und Anpassung von Schutzzonen
Verordnung vom 13.04.2006

Zusammenfassung

Die 13. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung ersetzt die bisherigen Anhänge und definiert neue Schutz‑ sowie Überwachungszonen, die im März/April 2006 aufgehoben oder neu festgelegt werden. Die Verordnung tritt am 12. April 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/13/2006XXII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ersetzt die bisherigen Anhänge der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung und schafft neue Regelungen für Schutz‑ und Überwachungszonen.
  • Mehrere Schutzzonen (1‑26) werden zwischen dem 9. März und dem 12. April 2006 aufgehoben oder neu festgelegt.
  • Entsprechende Überwachungszonen (1‑26) werden ebenfalls im gleichen Zeitraum aufgehoben oder neu definiert, um die Beobachtung von Wildvögeln zu ermöglichen.
  • Zusätzliche Überwachungszonen für Gebiete in anderen Staaten (A‑D) werden ab dem 17. März bzw. 31. März bzw. 4. April 2006 aktiviert.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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