Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung 2006 – neue Schutz‑ und Überwachungszonen
Verordnung vom 14.04.2006Zusammenfassung
Die 14. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung legt neue Schutzzonen und Überwachungszonen fest, die ab März/April 2006 gelten, und hebt einige ältere Zonen wieder auf.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/14/2006XXII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt die bisherigen Anhänge der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung durch neue, die in den folgenden Anhängen A‑C detailliert sind.
- Die Verordnung tritt am 13. April 2006 in Kraft.
- Mehrere bereits bestehende Schutzzonen (1‑8) werden zwischen dem 9. März und dem 25. März 2006 aufgehoben, wodurch die betroffenen Gebiete wieder uneingeschränkt genutzt werden können.
- Neue Schutzzonen (9‑27) werden ab dem 10. März bzw. 31. März 2006 eingerichtet; sie umfassen bestimmte Gemeinden und Katastralgemeinden in Oberösterreich, Niederösterreich, Tirol, Vorarlberg und anderen Bundesländern innerhalb eines 3‑km‑Radius um definierte Punkte.
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