<!--[0-->4. Änderung der Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung 2006<!--]-->
4. Änderung der Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung 2006
Verordnung vom 27.04.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert mehrere Termine in der GeflügelpestRisikogebietsverordnung, fügt einen neuen Absatz hinzu, der auf § 26 TSG verweist, und streicht § 4 Abs. 5.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/27/2006XXII
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 27.04.2006
  • Die Termine im ersten Satz von § 3 Abs. 2 und im Unterpunkt c von Ziffer 2 werden vom 30. April 2006 auf den 12. Mai 2006 geändert.
  • Im ersten Satz von § 3 Abs. 3 wird das Datum vom 1. Mai 2006 auf den 13. Mai 2006 angepasst.
  • Nach § 3 Abs. 4 wird ein neuer Absatz 5 eingefügt, der festlegt, dass für die bereits angeordneten Maßnahmen § 26 TSG anzuwenden ist.
  • Der bisherige § 4 Abs. 5 wird vollständig aufgehoben.
Image of politician Rauch-Kallat Maria

Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.