Zusammenfassung
Die Verordnung ändert mehrere Termine in der Geflügelpest‑Risikogebietsverordnung, fügt einen neuen Absatz hinzu, der auf § 26 TSG verweist, und streicht § 4 Abs. 5.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/27/2006XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 27.04.2006
- Die Termine im ersten Satz von § 3 Abs. 2 und im Unterpunkt c von Ziffer 2 werden vom 30. April 2006 auf den 12. Mai 2006 geändert.
- Im ersten Satz von § 3 Abs. 3 wird das Datum vom 1. Mai 2006 auf den 13. Mai 2006 angepasst.
- Nach § 3 Abs. 4 wird ein neuer Absatz 5 eingefügt, der festlegt, dass für die bereits angeordneten Maßnahmen § 26 TSG anzuwenden ist.
- Der bisherige § 4 Abs. 5 wird vollständig aufgehoben.
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