Änderung der Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung 2006 – neue Schutz‑ und Überwachungszonen
Verordnung vom 03.05.2006Zusammenfassung
Die 18. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung von 2006 ersetzt die alten Anhänge durch neue Anlagen, definiert neue Schutz‑ und Überwachungszonen und hebt zahlreiche alte Zonen auf. Die Verordnung trat am 3. Mai 2006 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/3/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz (§ 1 Abs. 5‑6, § 2, § 2c) und ersetzt die bisherigen Anhänge durch neue Anlagen A, B und C.
- Alle bisherigen Anhänge der Wildvogel‑Geflügelpest‑Verordnung werden durch die neuen Anhänge A (Schutzzonen), B (Überwachungszonen) und C (Grenz‑Überwachungszonen) ersetzt.
- Schutzzone 15 wird am 25. März 2006 für bestimmte Gemeinden in Oberösterreich definiert (Radius 3 km um die Agerbrücke).
- Schutzzone 22 (ab 4. April 2006) umfasst Teile Wiens sowie Gebiete in Niederösterreich um Langenzersdorf und Klosterneuburg im Radius von 3 km.
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