Zusammenfassung
Die Verordnung 184/2006 ergänzt die Altfahrzeugeverordnung, indem sie Kennzeichnungsnormen einführt, Höchstgrenzen für Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom festlegt und zahlreiche Ausnahmen definiert. Das Inkrafttreten ist am 1. Mai 2006, mit einigen späteren Stichtagen für einzelne Ausnahmen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/4/2006XXII
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Hersteller und Importeure müssen künftig die Kennzeichnungsnormen aus Anhang 6 für Bauteile und Werkstoffe anwenden, um deren Wiederverwendung zu erleichtern.
- Die Verordnung setzt die wichtigsten EU‑Entscheidungen zur Altfahrzeug‑Richtlinie in nationales Recht um, darunter Vorgaben zu Kennzeichnungsnormen und Verwertungsnachweisen.
- Die meisten neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Mai 2006; einige Ausnahmeregelungen (z. B. für bestimmte Werkstoffe) treten erst später in Kraft, z. B. am 1. Juli 2008.
- Anlage 2 listet Werkstoffe und Bauteile, die von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind, etwa bestimmte Bleilegierungen oder Batterien.
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