<!--[0-->Neuregelung von Schutz‑ und Überwachungszonen bei Geflügelpest (2006)<!--]-->
Neuregelung von Schutz‑ und Überwachungszonen bei Geflügelpest (2006)
Verordnung vom 12.05.2006

Zusammenfassung

Die 19. Änderung der Wildvogel‑Geflügelpestverordnung legt neue Schutzzonen und Überwachungszonen fest, hebt alte Zonen auf und tritt am 12. Mai 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/12/2006XXII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz und definiert die rechtliche Grundlage für die Änderungen.
  • Alle Schutzzonen 1‑16, 18‑21, 23‑25, 27 und 31‑33 werden aufgehoben; neue Schutzzonen (17‑33) treten ab 31. März bis 2. Mai 2006 in Kraft.
  • Schutzzone 17 umfasst seit dem 31. März 2006 einen 3 km‑Radius um das West-Ufer des Attersees in den genannten Gemeinden von Oberösterreich.
  • Schutzzone 22 (ab 4. April 2006) deckt Teile Wiens, Niederösterreichs und umliegende Gemeinden innerhalb eines 3 km‑Radius um die Neue Donau (Flusskilometer 18) ab.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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