Geflügelpest‑Biosicherheitsverordnung 2006 – Meldungen, Veranstaltungen & Risikogebiete
Verordnung vom 15.05.2006Zusammenfassung
Die Verordnung legt Meldepflichten für Geflügelhalter, Vorgaben für Veranstaltungen mit Vögeln und strengere Haltungsregeln in festgelegten Risikogebieten fest, um die Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen5/15/2006XXII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Alle Geflügelhalter müssen ihre Haltung innerhalb einer Woche nach Aufnahme bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden und dabei Name, Adresse, LFBIS‑Nummer, Art und Anzahl der Vögel angeben.
- Veranstaltungen, bei denen Vögel ausgestellt, gehandelt oder gezeigt werden (z. B. Tiermessen, Brieftauben‑Wettbewerbe), müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich gemeldet werden.
- In den in Anhang A genannten Risikogebieten müssen Geflügel und andere Vögel in geschlossenen Stallungen gehalten werden, Enten und Gänse dürfen von anderem Geflügel getrennt werden, und die Tränkung darf nicht aus offenen Wasserflächen erfolgen.
- Ausnahmen von den Haltungsbestimmungen können von der Bezirksverwaltungsbehörde nach individueller Prüfung erteilt werden, sofern keine Gefährdung für die Tierseuchenbekämpfung besteht.
Dokumente (PDFs)
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