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Änderung der Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 (2006)
Verordnung vom 26.05.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2006 ändert die Universitäts‑Studienevidenzverordnung und führt neue Kennzahlen, eine Abgangsbescheinigung sowie detaillierte Melde- und Statistikpflichten für Universitäten ein.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur5/26/2006XXII
Bildung
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Eine neue Kennzahl wird für Doktoratsstudien eingeführt, die das Dissertationsgebiet berücksichtigt.
  • Eine weitere Kennzahl (Litera c) wird eingeführt, die bei Zulassung zu Magister‑ oder Doktoratsstudien mit einem österreichischen Fachhochschulabschluss verwendet wird.
  • Es wird eine Abgangsbescheinigung eingeführt, die auf Antrag alle bestandenen Prüfungen und ECTS‑Punkte eines Studierenden dokumentiert.
  • Universitäten müssen monatlich Basis‑, tägliche Nachliefer‑ und wöchentliche Vollübermittlungen von Studierendendaten an den Datenverbund leisten.
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Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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