<!--[0-->Änderung der Verordnung zur Übertragung von Luftfahrt‑Zuständigkeiten an den Österreichischen Aero‑Club<!--]-->
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Luftfahrt‑Zuständigkeiten an den Österreichischen Aero‑Club
Verordnung vom 31.05.2006

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt zahlreiche Verwaltungsaufgaben im zivilen Luftfahrtbereich – etwa die Ausstellung von Lizenzen, die Führung von Registern und die Organisation von Prüfungen – an den Österreichischen Aero‑Club und führt kleinere Korrekturen sowie ein Inkrafttretens‑Datum (1. Juni 2006) ein.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/31/2006XXII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung überträgt zahlreiche Luftfahrt‑Verwaltungsaufgaben – von der Ausstellung von Flugschülerausweisen bis zur Führung des Luftfahrzeugregisters – an den Österreichischen Aero‑Club.
  • In § 1 Abs. 2 wird die Zahl „12“ durch „13“ ersetzt.
  • Die Zitierung in § 1 Abs. 4 wird von „Z 10, 11, 13‑16“ zu „Z 12, 14 und 15“ geändert.
  • Die Bezeichnung „Zivilluftfahrt‑Personalverordnung“ wird zu „Zivilluftfahrt‑Personalverordnung 2006“ ergänzt.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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